Nutzungsbedingungen
TACET (vormals AERIS) · Einzellizenz und Mehrfachlizenz
§ 1 Geltung und Vertragspartner
- Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Anwendung TACET (vormals AERIS) durch Structaris (nachfolgend wir), an die lizenznehmende Person oder Organisation (nachfolgend Sie).
- Abweichende Bedingungen Ihrerseits gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
- Massgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Preise ergeben sich aus dem Lizenz- und Preisblatt in der jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Was TACET ist, und was nicht
- TACET ist ein Werkzeug zur passiven Beobachtung deklarierter Funksignale unbemannter Luftfahrzeuge und zur Einordnung dieser Beobachtungen nach räumlicher Entfernung. Die Anwendung arbeitet ohne Verbindung zum Internet.
- TACET bewertet keine Bedrohung. Eine Farbstufe bezeichnet eine Entfernung, keine Gefahr, keine Absicht und keine Rechtmässigkeit eines beobachteten Flugs.
- TACET wehrt nicht ab. Es sendet nicht, stört nicht, greift nicht ein und benachrichtigt keine Dritten.
- TACET ersetzt keine zuständige Stelle und begründet keinerlei Befugnis, gegenüber einem Luftfahrzeug oder dessen Führer tätig zu werden.
Keine Meldung ist keine Entwarnung. Ausbleibende
Beobachtungen bedeuten nicht, dass nichts vorhanden ist. Die Anwendung kann
nur wahrnehmen, was tatsächlich gesendet und empfangen wird.
§ 3 Lizenzklassen und Nutzungsumfang
- Einzellizenz. Nutzung durch eine namentlich benannte natürliche Person für deren eigene Zwecke, auf einem Gerät. Keine Nutzung durch oder für eine Organisation.
- Mehrfachlizenz. Nutzung in einer Organisation auf der bestellten Anzahl Geräte. Abgerechnet wird nach Geräten; ausgegeben wird je Gerät ein eigener Schlüssel, der den Namen der dafür benannten Person trägt. Einen gemeinsamen Schlüssel für mehrere Geräte geben wir nicht aus, er wäre keiner Person und keinem Gerät mehr zuzuordnen.
- Da jeder Schlüssel an ein Gerät gebunden ist (§ 4), benötigen wir vor der Ausgabe von jedem Gerät den in der Anwendung angezeigten Installationscode. Bei der Mehrfachlizenz sammelt die benannte Ansprechperson diese Codes und übermittelt sie uns.
- Beide Klassen umfassen denselben Funktionsumfang. Es gibt keine eingeschränkte Fassung und keine zurückgehaltenen Prüfungen.
- Benannte Personen können gewechselt werden; dafür stellen wir einen neuen Schlüssel auf den neuen Namen aus. Die Zahl der Geräte bleibt unverändert.
§ 4 Schlüssel
- Der Zugang wird durch eine Schlüsseldatei nachgewiesen. Diese enthält den Namen der berechtigten Person, die Bestellnummer, die Kennung des Geräts, für das sie gilt, den Beginn und das Ende der Laufzeit sowie die freigeschalteten Module. Sie ist digital signiert und dadurch nicht veränderbar.
- Die Anwendung prüft den Schlüssel auf dem Gerät. Es werden keine Daten übertragen und keine Nutzung gemessen.
- Sie wählen die Datei einmal aus; die Anwendung bewahrt sie danach auf dem Gerät auf. Bewahren Sie zusätzlich eine eigene Kopie auf.
- Der Name aus dem Schlüssel wird in der Anwendung dauerhaft angezeigt.
- Der Schlüssel ist an ein Gerät gebunden. Die Bindung erfolgt über eine Kennung, die beim ersten Start aus einem Schlüsselpaar im gesicherten Speicher des Geräts abgeleitet wird. Auf einem anderen Gerät wird die Datei abgewiesen. Deshalb lässt sie sich nicht weitergeben — und deshalb brauchen wir vor der Ausgabe Ihren Installationscode.
- Bei Neuinstallation, Gerätewechsel, Defekt oder Verlust stellen wir kostenlos neu aus. Sie nennen uns Ihre Bestellnummer und den neuen Installationscode; Sie erhalten eine neue Schlüsseldatei mit neuer Schlüsselnummer. Die vorherige gilt damit als abgelöst.
- Je Bestellung ist genau ein Schlüssel zugleich gültig. Wir führen darüber ein fortlaufendes Verzeichnis; eine Schlüsselnummer wird nie zweimal vergeben.
- Die Weitergabe des Schlüssels an nicht berechtigte Personen ist untersagt. Verstösse berechtigen uns zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Rückerstattung.
§ 5 Dauer des Nutzungsrechts
- Sie erwerben die Anwendung durch einmalige Zahlung. Es entsteht kein Abonnement, keine automatische Verlängerung und keine wiederkehrende Belastung.
- Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet. Es endet nicht von selbst, es muss nicht verlängert werden, und Sie müssen sich dazu bei uns nicht melden.
- Die Schlüsseldatei trägt aus technischen Gründen ein Datum; wir setzen es ein Jahrhundert in die Zukunft. Eine Verlängerung ist weder nötig noch vorgesehen.
- Die Anwendung prüft die Uhr des Geräts. Wird sie hinter einen bereits gesehenen Zeitpunkt zurückgestellt, verweigert die Anwendung die Prüfung, bis die Uhr wieder stimmt.
- Eine spätere Hauptfassung mit erweitertem Funktionsumfang wird gesondert angeboten. Ihre bestehende Fassung läuft weiter; Sie müssen nicht wechseln.
Was Sie gekauft haben, gehört Ihnen, auch dann, wenn es uns eines Tages
nicht mehr gibt. Ein Werkzeug, das ohne Verbindung arbeitet, hört nicht
auf zu arbeiten, wenn ein Server abgeschaltet wird.
§ 6 Preise, Zahlung, Rechnung
- Es gelten die Preise des Lizenz- und Preisblatts. Angaben zu Mehrwertsteuer ergeben sich aus diesem Blatt.
- Die Einzellizenz wird über unseren Zahlungsdienstleister im Voraus bezahlt. Die Anwendung selbst ist kostenlos herunterzuladen und zeigt Ihnen ohne Schlüssel den Installationscode an. Die Schlüsselausgabe erfolgt nach bestätigtem Zahlungseingang und nach Vorliegen dieses Codes, in der Regel am selben Werktag.
- Die Mehrfachlizenz wird auf Rechnung mit dem vereinbarten Zahlungsziel abgerechnet. Die Schlüsselausgabe erfolgt mit Rechnungsstellung, sobald uns die Installationscodes aller bestellten Geräte vorliegen.
- Zahlungsdaten werden bei unserem Zahlungsdienstleister verarbeitet; wir erhalten und speichern keine vollständigen Zahlungsmittelangaben.
§ 7 Keine Rückgabe
- Da der Schlüssel unmittelbar nach Zahlung ausgegeben und damit die Leistung sofort vollständig erbracht wird, ist eine Rückgabe nach Ausgabe ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
- Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Es erlischt, wenn wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Frist mit der Leistung begonnen haben und Sie Ihre Kenntnis vom Erlöschen bestätigt haben. Diese Zustimmung holen wir im Bestellvorgang ein.
- Eine darüber hinausgehende freiwillige Rücknahme bieten wir nicht an. Der Kauf ist mit der Ausgabe des Schlüssels abgeschlossen.
§ 8 Ihre Pflichten
- Sie setzen TACET nur im Rahmen des geltenden Rechts ein, insbesondere des Luftfahrt-, Fernmelde- und Datenschutzrechts Ihres Einsatzorts.
- Sie setzen TACET nicht zur Beobachtung von Personen ein und leiten aus seinen Anzeigen keine Massnahmen gegen Personen ab.
- Sie leiten aus den Anzeigen keine Massnahmen gegenüber Luftfahrzeugen ab. Für Eingriffe in den Luftverkehr sind ausschliesslich die dafür zuständigen Stellen befugt.
- Sie stellen sicher, dass benannte Nutzer diese Bedingungen kennen.
- Sie unterlassen Rückentwicklung, Entschlüsselung und Veränderung der Anwendung sowie Versuche, die Schlüsselprüfung zu umgehen, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.
§ 9 Aktualisierungen
- Während der Laufzeit Ihres Schlüssels stellen wir Aktualisierungen bereit, soweit wir solche veröffentlichen. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Weiterentwicklungen besteht nicht.
- Aktualisierungen dürfen den zugesicherten Funktionsumfang nicht wesentlich verringern. Geschieht dies dennoch, können Sie die vorherige Fassung weiterverwenden; wir stellen sie Ihnen auf Verlangen erneut bereit.
- Eine Aktualisierung ändert Ihren Schlüssel nicht. Sie behalten dieselbe Datei.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
- Wir gewährleisten, dass die Anwendung die im Lizenz- und Preisblatt und in der Produktbeschreibung genannten Eigenschaften aufweist.
- Wir sichern keine Erkennungsleistung zu. Ob ein Luftfahrzeug wahrgenommen wird, hängt von Sendeverhalten, Ausbreitungsbedingungen, Gerät und Umgebung ab. Ausbleibende Beobachtungen sind keine Aussage über die Wirklichkeit.
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf CHF 500 je Schadensfall.
- Wir haften nicht für Entscheidungen, die Sie auf Grundlage der Anzeigen treffen, und nicht für Folgen unterbliebener, verspäteter oder unvollständiger Beobachtungen.
- Ein technischer Widerruf ausgegebener Schlüssel ist bauartbedingt nicht möglich. Wir schulden keine Verhinderung unbefugter Weitergabe durch Dritte.
- Wird unser Signierschlüssel kompromittiert, können wir ausgegebene Schlüssel nicht zurückrufen. Wir werden in diesem Fall einen neuen Signierschlüssel erzeugen und eine Programmfassung bereitstellen, die diesen prüft. Sie erhalten dafür kostenfrei einen neuen Lizenzschlüssel im bisherigen Umfang, einschliesslich der von Ihnen freigeschalteten Module. Ein Anspruch auf Schadenersatz wird dadurch weder begründet noch ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
- Die Anwendung überträgt keine Daten an uns oder an Dritte. Beobachtungen verbleiben auf Ihrem Gerät.
- Die Anwendung bewahrt zwei Dinge dauerhaft auf: Ihre Schlüsseldatei und ein beim ersten Start erzeugtes Schlüsselpaar im gesicherten Speicher des Geräts, aus dem der Installationscode abgeleitet wird. Beides verlässt das Gerät nicht. Beobachtungen werden nicht gespeichert.
- Das einzige personenbezogene Datum in der Anwendung ist der im Schlüssel enthaltene Name; er wird angezeigt und mit der Schlüsseldatei gelöscht.
- Für Kauf und Rechnungsstellung verarbeiten wir die dafür erforderlichen Angaben, einschliesslich des Installationscodes Ihres Geräts. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
- Setzen Sie TACET so ein, dass dabei Personendaten verarbeitet werden, sind Sie dafür verantwortlich.
§ 12 Rechte an der Anwendung
- Alle Rechte an der Anwendung, ihrer Gestaltung und ihrem Prüfverfahren verbleiben bei uns. Sie erhalten ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Umfang von § 5.
- Vervielfältigung, Weitergabe, Vermietung und öffentliche Zugänglichmachung sind ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt.
§ 13 Änderung dieser Bedingungen
- Für laufende Lizenzen gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Änderungen wirken frühestens ab einer Verlängerung und werden vorher mitgeteilt.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaats bleiben unberührt.
- Gerichtsstand ist Arbon, Schweiz, soweit zwingendes Recht keinen anderen Gerichtsstand vorschreibt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.